Der GEG-Nachweis umfasst die rechnerische Ermittlung und Bewertung der energetischen Kennwerte eines Gebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Er ist bei Neubauten sowie bei wesentlichen Änderungen im Bestand verpflichtend. Die energetische Bilanzierung erfolgt auf Basis der thermischen Gebäudehülle und der anlagentechnischen Systeme nach den geltenden Berechnungsverfahren, in der Regel gemäß DIN V 18599. Dabei werden insbesondere der Jahres-Primärenergiebedarf sowie der spezifische Transmissionswärmeverlust ermittelt und mit den gesetzlichen Grenzwerten abgeglichen. Grundlage der Berechnung sind die projektspezifischen Bauteilaufbauten, U-Werte, Wärmebrückenzuschläge und Anlagendaten. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und prüffähig aufbereitet und dienen als Nachweis gegenüber Behörden sowie als Grundlage für weiterführende energetische Bewertungen.

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Gebäudeart, Baujahr und Nutzung wird ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt. Der Bedarfsausweis basiert auf einer rechnerischen Bewertung der thermischen Gebäudehülle und der anlagentechnischen Systeme gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht eine nutzerunabhängige Einstufung der energetischen Qualität. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die erfassten Energieverbräuche der vergangenen drei Jahre und bildet das tatsächliche Nutzungsverhalten ab. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der erhobenen Gebäudedaten und wird nachvollziehbar sowie formgerecht gemäß den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie an Heizungs- und Lüftungssystemen. Grundlage ist die technische Prüfung der geplanten Maßnahme hinsichtlich der förderrechtlichen Anforderungen gemäß BEG-Richtlinie. Dabei werden energetische Kennwerte, Bauteilqualitäten und anlagentechnische Auslegungen bewertet und mit den Mindestanforderungen abgeglichen. Ich erstelle die erforderlichen energetischen Nachweise sowie die formalen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und zum Verwendungsnachweis (BnD).

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strukturiertes Instrument zur energetischen Analyse von Wohngebäuden im Bestand. Auf Grundlage einer systematischen Bestandsaufnahme werden Gebäudehülle, Anlagentechnik und energetische Kennwerte erfasst und in einem technisch abgestimmten Maßnahmenkonzept zusammengeführt. Die einzelnen Sanierungsschritte werden hinsichtlich ihrer energetischen Wirkung bewertet und in eine sinnvolle Umsetzungsreihenfolge gebracht. Der iSFP ermöglicht eine schrittweise Verbesserung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung der baulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums können erhöhte Zuschüsse im Rahmen der BEG in Anspruch genommen werden.

Die Sanierung zum Effizienzhaus umfasst die energetische Gesamtbilanzierung eines Bestandsgebäudes mit dem Ziel, einen definierten Effizienzhaus-Standard gemäß BEG zu erreichen. Grundlage ist die integrale Betrachtung von Gebäudehülle und Anlagentechnik im Rahmen der Berechnung nach DIN V 18599. Dabei werden der Jahres-Primärenergiebedarf sowie die Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust im Vergleich zu einem Referenzgebäude bewertet. Je nach angestrebtem Effizienzhaus-Niveau (z. B. EH 85, EH 70 oder EH 55) sind abgestimmte Maßnahmen an Hülle und Technik erforderlich. Ich erstelle die energetische Bilanzierung, prüfe die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und übernehme die erforderlichen Bestätigungen im Rahmen der BEG-Förderung.

Im Neubau erfolgt die energetische Bewertung im Rahmen der Effizienzhaus-Systematik gemäß BEG. Für Wohngebäude stellt der Effizienzhaus-Standard 40 (EH 40) erhöhte Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf sowie an die Qualität der Gebäudehülle im Vergleich zum Referenzgebäude. Grundlage der Berechnung ist die energetische Gesamtbilanzierung nach DIN V 18599 unter Berücksichtigung der thermischen Hülle und der anlagentechnischen Systeme. Ergänzend ist im Neubau die Lebenszyklusanalyse (LCA) Bestandteil der Förderanforderungen. Dabei werden die Treibhausgasemissionen des Gebäudes über Herstellung, Nutzung und Rückbau bilanziell erfasst und bewertet. Ich erstelle die energetische Bilanzierung, führe die Ökobilanzierung durch und übernehme die erforderlichen Bestätigungen im Rahmen der BEG-Förderung.